Gesetz

Freiheit pur

"BEINAHE ALLES" IST ERLAUBT MIT EINEM E-BIKE-SCOOTER

Elektro-Roller mit einer Motorisierung von maximal 600W Spitzen-Leistung und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h gelten in Österreich laut §1 Abs. 2a KFG 1967 als E-Bikes, also als Fahrrad. 



Die Nenndauerleistung des Motors liegt bei maximal 250W.

SOMIT GILT BZW. IST FOLGENDES ERLAUBT:

  • Verwenden von Radwegen 
  • Fahren gegen für Fahrräder erlaubte Einbahnen (z.B. in Wien ~180 km; Radkarte Radlobby Argus »).
  • Fahren auf Geh- und Radwegen gemischt und getrennt. 


  • Fahren auf Bus/Taxi-Spuren...sofern dies für Fahrräder erlaubt ist 
  • Transport mit "der Bahn":
    U-Bahnen erlaubt (Mo-Fr 9-15h und ab 1830h, Sa+So+Feiertag ganztägig; kostenlos für das Fahrrad) Aktuelle Infos der Wiener Linien »
    Schnell-Bahn (Nahverkehrszüge) - hier die aktuellen Infos (Sommer/Herbst 23): Infos d. ÖBB » Nicht verboten / Ebener Zugang sollte gewährleistet sein / Vorsicht: Gewicht & Massenträgheitskräfte! 
    Fernreisezüge - hier die aktuellen Infos (Sommer/Herbst 23): Infos.PDF NEIN!
  • 2 Personen auf einem Scooter (Kinder dürfen ab 8 Jahren ohne Kindersitz mitgenommen werden; Helmpflicht bis 12 Jahre) 


  • Kinder in Kindersitz befördern (Helmpflicht) 
  • Kinder in Kinderradanhänger befördern (Helmpflicht)
  • Fahren ab 12 Jahren (mit Radfahrprüfung ab 10 Jahren bzw. sogar schon ab 9 Jahren sofern in der 4. Klasse Volksschule; Füsse müssen den Boden erreichen) 

  • Auf Gehwegen parken (ab 2,5 m Breite; ausgenommen einiger Ausnahmen - z.B. Bushaltestelle) 
  • Fahren in Parks und auf Waldwegen...sofern Fahrradfahren erlaubt ist
  • Wenn man sein Fahrrad schiebt, gilt man als Fußgänger (sogar bis 6 km/h elektrisch unterstützt) 


ALL DIES IST NICHT ERFORDERLICH:

  • FÜHRERSCHEIN - ein Führerschein ist nicht erforderlich. Einzig für Kinder unter 12 Jahren ist eine Radfahrprüfung erforderlich. 
  • HELM - es besteht keine Helmpflicht - wir empfehlen dennoch einen Helm zu tragen 
  • ANMELDUNG - es ist keine Anmeldung erforderlich. Man spart sich also 180 €. Einzig empfehlen wir die Fahrgestellnummer (VIN, unterhalb des kleinen Schildes im Durchstieg) bei uns zu registrieren (ganz einfach per E-Mail). 

  • PICKERL - eine jährliches Überprüfung ist nicht erforderlich. Wir empfehlen dennoch eine regelmäßige technische Inspektion. 
  • VERSICHERUNG - eine KFZ-Versicherung im klassischen Sinne ist nicht erforderlich. Für Fahrräder ist grundsätzlich die Haushalts-Versicherung zuständig > wir empfehlen hier sicherheitshalber eine schriftliche Bestätigung einzuholen (ob alles ad Fahrräder im gesetzlichen Sinne lt. StVO mitversichert ist?). 


FÜR ALL JENE, DIE ES IMMER NOCH NICHT GLAUBEN KÖNNEN: 

  • Allgemeines zum Rad fahren und Definition Fahrrad: Help.gv.at » 
  • Gesamte Rechtsvorschrift für Fahrradverordnung: RIS »

VERKEHRSZEICHEN & REGELN 

Hier ein Link zu den Verkehrszeichen im Radverkehr. Je nach Form des Verkehrszeichens sind Radwege entweder mit (Form: RUND) oder ohne (Form: ECKIG) Benützungspflicht: Stadt Wien » 

Ein paar weitere Besonderheiten haben die Verkehrsregeln in Österreich für Radfahrer parat - hier eine Zusammenfassung der Mobilitätsagentur Wien: Fahrrad-Fibel » 

Tour fortsetzen - TECHNIK »

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