FAQ

DIE FAQ SPLITTEN SICH IN TECHNISCHE UND GESETZLICHE FRAGEN

TECHNISCHE FRAGEN


Wie weit komme ich mit einer Akkuladung?

Zwischen 50 und 100 km, je nach Akku-Typ & Kapazität. Des weiteren ist die Reichweite auch noch von anderen Faktoren abhängig, wie z.B. vom Gewicht des Fahrers (und ggf. des Beifahrers), Häufigkeit & Steilheit von Steigungen, etwaig von starkem Gegenwind, dem Untergrund auf welchem man fährt, die Anzahl der Stopps & erneuten Anfahrts-Beschleunigungen und von vorausschauendem Fahren – sprich wie viel/oft lasse ich meinen E-Bike-Scooter bis zur roten Ampel ausrollen.

Welche Akku-Typen werden in den E-Bike-Scootern verwendet?
Sowohl Blei (AGM) als auch Lithium. Weitere Infos zu den AKKUS findest du hier »

Kann ich die Akkus aus dem Scooter herausnehmen und extern laden?
Ja. Die Akkus aller Urbane Heroes Modelle sind mobil - eben genau um diese auch in der Wohnung laden zu können.

Wie schwer sind die Akkus?
Lithium-Akkus beginnen bei ~7-8 kg für eine Reichweite von etwa 50 km, der Lithium-Akku für 100 km wiegt ~13-14 kg. Die günstigeren Blei-Akkus haben bei einer Reichweite von etwa 50 km ein Gewicht von 2 mal ~14 kg.

Haben die E-Bike-Scooter eine Energie-Rückgewinnung?
Alle Lithium-Modelle von Urbane-Heroes besitzen ein Rekuperations-System, mit dem man die Reichweite zwischen 5-10% verlängern kann. Die Blei-Akku-Modelle sind nicht mit einem derartigen Energierückgewinnungs-System ausgestattet, weil Blei-Akkus ein dauerndes Laden / Entladen nicht gut vertragen und sich die Lebenszeit ebenso wie auf Dauer die Reichweite damit verkürzt werden würde.

Kann man die Akku-Technologie umrüsten, also z.B. von Blei auf Lithium (um die Reichweite zu verlängern)?
Ja & Nein. Da es nicht nur mit den Akkus zusammenhängt, sondern auch mit dem Kontroller, dem Ladegerät und dem Energierückgewinnungs-System, ist dies bloß durch Tauschen der Akkus nicht möglich. Sehr wohl kann natürlich das gesamte System getauscht werden – die entsprechenden Teile sind ggf. im Punkt „Ersatzteile“ im Footer zu finden.

Bis zu welcher Körpergröße eignet sich ein E-Bike-Scooter?
Einzelne der aktuellen Modelle kann man auch noch mit einer Körpergröße von 2 m problemlos fahren.

Ab welcher Körpergröße eignet sich ein E-Bike-Scooter?
Die kleineren unserer Modelle kann man bereits ab einer Körpergröße von etwa 1.40 m fahren.

Wie schwer dürfen Fahrer und Beifahrer gemeinsam maximal sein?
Das höchst zulässige Zuladungsgewicht beträgt etwa 150 kg – unabhängig davon ob es sich dabei um den Fahrer oder um Fahrer und Beifahrer handelt. Detaillierte Angaben dazu findest du jeweils in den technischen Modell-Beschreibungen. Es gibt verstärkte Federbeine für schwerere Fahrer bzw. dauernde Zu-Zweit-Fahrten. 

Wie schwer sind E-Bike-Scooter?
Zwischen 78 und 96 kg – je nach Modell und Akku-Technologie.

Gibt es Ersatzteile für die E-Bike-Scooter von Urbane Heroes?
Ja. Sowohl technische als auch Karosserie-Teile.

Wie viel Platz ist unter der Sitzbank?
Je nach Modell ist Platz für bis zu 2 Fahrrad-Helme. Wer mehr Platz benötigt, kann seinen E-Bike-Scooter zusätzlich mit einer Top-Box ausstatten.

Wie viel Strom kosten 100 km mit einem E-Bike-Scooter?
In etwa 50 Cent. Je nachdem, welchen Stromanbieter bzw. welche Strom-Art ich verwende. Wir empfehlen Naturstrom von AAE oder Kelag.

Wie lange dauert es um die Akkus zu laden?
Lithium-Akkus benötigen etwa 4-5 Stunden für eine vollständige Ladung (die ersten ~80% lassen sich relativ rasch laden, die restlichen ~20% dauern dann um einiges länger). Blei-Akkus brauchen um voll geladen zu werden etwa 8-9,5 Stunden. Typischerweise werden die Akkus während der Nacht geladen. Weitere Infos zu den AKKUS findest du hier »

Wie laut ist das Ladegerät beim Laden?
Direkt am Ladegerät lässt sich ein Pegel von 56,9 dB messen. In 2m Entfernung 34 dB. 5m weit weg 30 dB, und in 7m Abstand 28dB. All jene, die sich unter diesen dB-Angaben nichts vorstellen können, finden im folgenden Link eine Liste von typischen Geräusch-Lautstärken: Hug-Technik »

Welche Ständer haben E-Bike-Scooter?
Einen Seitenständer und einen Hauptständer. Wir raten geübten Fahrern, die ihren E-Bike-Scooter in einer entsprechenden Schräglage um die Ecke zu bewegen im Stande sind, den Hauptständer zu demontieren, da dieser auf der linken Seite konstruktionsbedingt bald mal streift. Der Seitenständer alleine reicht jedoch vollends aus. Auf leicht abhängigen Straßen – wenn der Seitenständer-Winkel dann nicht mehr ausreichen sollte – müsste man den Scooter ggf. „in die andere Richtung“ abstellen. Verpflichtend ist bei Fahrrädern überhaupt kein Ständer!

Wie kann ich einen E-Bike-Scooter absperren?
Es gibt ein klassisches „Zündschloss“ mit einer Lenkradsperre wie bei einem Moped/Motorrad sowie zusätzlich eine Alarmanlage. Damit lässt sich ein E-Bike-Scooter nicht nur viel rascher „absperren" als ein klassisches Fahrrad, sondern ist darüberhinaus auch um einiges Diebstahl-sicherer.

Kann ich den E-Bike-Scooter ohne Schlüssel bedienen?
Ja. Einige unserer Modelle haben eine zusätzliche Funktion auf der Alarmanlagen-Fernbedienung, nämlich einen Keyless-Button. Anmerkung: Hierbei wird dann logischerweise keine Lenkersperre aktiviert (sprich diese Funktion bietet sich für ein schnelles Abstellen an bzw. wenn ich Sichtkontakt mit meinem Roller habe)!

Kann ich mein Handy laden während ich mit dem E-Bike-Scooter fahre?
Ja. Es gibt im vorderen Bereich und/oder unter der Sitzbank eine spritzwassergeschützte USB-Buchse zum Anstecken diverser Devices. Wir weisen jedoch darauf hin, dass während des Fahrens telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bzw. Headset nicht erlaubt ist. Hinweis für iPhone-User: Wir weisen darauf hin, dass Apple-Produkte über diese „nicht originale Apple-Buchse“ zwar aufgeladen, dabei teilweise jedoch nur eingeschränkt bedient werden können.

Gesetzliche Fragen


Gelten E-Bike-Scooter in Österreich als Fahrräder?
Ja. Laut §1 Abs. 2a Kraftfahrgesetz (KFG) aus dem Jahr 1967 gilt ein Roller mit einem Motor von nicht mehr als 600W Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h als Fahrrad. Mehr zu den GESETZEN findest du hier »

Muss ich einen E-Bike-Scooter anmelden?
Nein, laut Gesetz gelten E-Bike-Scooter als Fahrräder.

Benötige ich ein Kennzeichen?
Nein. Wir empfehlen jedoch ein „E-Bike-Taferl“ um den anderen Verkehrsteilnehmern klar zu machen (ebenso um es der Polizei zu ermöglichen, diese Roller rascher von klassischen Mopeds zu unterscheiden), um welches Fahrzeug es sich hierbei handelt.

Wie schnell darf man mit E-Bike-Scootern fahren?
25 km/h auf der windstillen Waagrechten. Bergab und/oder mit Rückenwind kann sich durchaus auch eine etwas höhere Geschwindigkeit ergeben. 

Darf man auf Fahrradwegen fahren.
Ja. Auf jenen Radwegen, die per eckigem blauen Verkehrsschild gekennzeichnet sind, hat man die Wahl ob man die Straße nutzt oder den Radweg. Bei den runden blauen Verkehrsschildern muss man den Radweg benutzen. Mehr zu den GESETZEN findest du hier »

Darf man E-Bike-Scooter auch mit der U-Bahn führen?
Ja, und zwar zu folgenden Zeiten: Mo-Fr 9-15h und ab 1830h, Sa+So+Feiertage ganztätig; für den E-Bike-Scooter ist kein Ticket erforderlich.

Dürfen 2 Personen auf einem E-Bike-Scooter gleichzeitig fahren?
Ja, sofern dieser dafür ausgelegt ist (Fussraster bzw. Abstellplatz für die Füße des Beifahrers, genügend lange Sitzbank, Halteriemen oder Griffe für den Beifahrer). Die aktuellen Modelle von Urbane Heroes sind für 2 Personen ausgelegt.

Darf man Kinder auf einem E-Bike-Scooter mitnehmen?
Ja. Ab 8 Jahren ganz normal und bis 8 Jahre auf einem eigenen Kindersitz. Es gilt für Kinder bis 12 Jahre allerdings immer Helmpflicht auf Fahrrädern.

Wie alt muss man sein um einen E-Bike-Scooter alleine zu fahren?
12 Jahre bzw. mit einem Radfahrausweis (positiv abgelegte Radfahrprüfung) 10 Jahre.

Darf ein Kind, welches jünger als 12 bzw. 10 Jahre alt ist, hinter den Eltern herfahren mit einem eigenen E-Bike-Scooter?
Ja. Hier gilt das selbe Recht wie bei herkömmlichen Fahrrädern. Die Aufsichtsperson muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.

Wo darf man überall parken mit einem E-Bike-Scooter?
Überall dort, wo auch Fahrräder parken dürfen. Grundsätzlich gilt, dass man z.B. auf dem Gehsteig parken darf sobald dieser breiter als 2,5 m ist (hier gibt es allerdings einige Ausnahmen wo es dennoch nicht erlaubt ist, wie z.B. vor einer Busstation). Und zwar platzsparend und niemanden behindernd.

Benötige ich ein „jährliches Überprüfungs-Pickerl“?
Nein. Dennoch empfehlen wir eine regelmäßige technische Inspektion des E-Bike-Scooters.

Muss ich mit meinem E-Bike-Scooter am Tag mit Licht fahren?
Nein.

Benötige ich einen Führerschein um mit einem E-Bike-Scooter zu fahren?
Nein.

Sind Spiegel verpflichtend für E-Bike-Scooter?
Nein.

Muss ich einen Helm tragen mit einem E-Bike-Scooter?
Nein. Dennoch empfehlen wir das Tragen eines Helmes. Für den Sommer gibt es sehr praktische luftdurchlässige Helme, z.B. von Carrera, die sich noch dazu zusammenfalten lassen und somit auch im Doppelpack Platz unter der Sitzbank haben. Für den Winter empfehlen wir das Tragen eines Skihelmes mit Klappvisier wie beispielsweise von Alpina. Hier geht es zum ÖAMTC Fahrradhelmtest »

Als was gelte ich, wenn ich einen E-Bike-Scooter schiebe?
Als Fußgänger. Unsere Modelle haben einen eigenen Schiebe-Modus, bei dem die Geschwindigkeit auf 6 km/h gedrosselt ist. Auch dann gilt man noch als Fußgänger solange man seinen Scooter neben sich her "schiebt".


Unbeantwortete Fragen

Fragen bzgl. hier nicht angeführter Punkte bitten wir direkt an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

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