Verhalten im Verkehr

BENIMMREGELN 

Beim Fahrradfahren ist nicht jede Situation eindeutig geregelt wie beim Autofahren, demgemäß appellieren wir an Rücksicht, an den gesunden Hausverstand sowie an Nachsicht. 

Sowohl auf Fahrradwegen als auch in Begegnungszonen aber auch gegen Einbahnen stößt man mit einem E-Bike-Scooter immer wieder auf Unverständnis, was jedoch einzig auf das Unwissen der Anderen zurückzuführen ist.

Um diese Situationen zu deeskalieren, empfehlen wir eher "uns zu entschuldigen", z.B. via "es tut mir leid...dass Sie nicht wissen dass das erlaubt ist"...oder man erklärt einfach die technischen Spezifikationen (600W, 25km/h), die im §1 Abs. 2a Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 definiert sind. Auch die Beauskunftung, dass diese Art der Mobilität NEU sei, hilft in vielen Situationen.

Auf die Schnelle hilft es, einfach nur "Fahrrad" oder "E-Bike" zu rufen und dabei zu nicken. 


ZUR EIGENEN SICHERHEIT

  • Zwar gibt es keine Helmpflicht, dennoch empfehlen wir die Verwendung eines Fahrrad-, Ski- oder Motorrad-Helmes. 

  • Auch wenn das Gesetz die jährliche Überprüfung nicht verlangt, so empfehlen wir dennoch eine regelmäßige Inspektion des E-Bike-Scooters, vorzugsweise bei Fastbox, unserem Service-Partner, oder aber beispielsweise auch beim ÖAMTC oder ARBÖ. 

VERKEHRSREGELN  

Ein paar Besonderheiten haben die Verkehrsregeln in Österreich für Fahrradfahrer parat, die man auch als erfahrener Autofahrer wahrscheinlich nicht mehr so gut intus hat. Abgesehen davon gibt es ein paar neue Regeln. All dies kurz und bündig zusammengefasst findest du in der Fahrrad-Fibel der Mobilitätsagentur Wien »


    HINWEIS
     

    Wenn man seinen E-Bike-Scooter schiebt, so zählt man als Fußgänger. Dies eröffnet zwar eine Unzahl von weiteren Möglichkeiten - dennoch sei hierbei bitte Vorsicht geboten.