Nutzungsbedingungen

Allgemeines 
Diese Nutzungsbedingungen regeln gemeinsam mit den Datenschutzrichtlinien und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzung unserer Produkte „E-Bike-Scooter" samt Zubehör und Ersatzteilen. Hier finden Sie unsere Datenschutzrichtlinien. Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit dem Kauf unserer Produkte stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu. 

Haftungsausschluss
Die Produkte basieren auf „in der vorliegenden Form" und „sofern verfügbar". Wir können keine Zusicherungen der Verfügbarkeit garantieren.

Haftungsbeschränkung

Formulierungen
Jegliche Ausführungen auf unserer Webseite sowie auf unseren Foldern zum Thema "was mit einem E-Bike-Scooter alles erlaubt ist", bezieht sich auf "alles was mit einem Fahrrad per Gesetz erlaubt ist". 

Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet aXbo nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich entgangenem Gewinn und/oder Folgeschäden, welche im Zusammenhang mit der Verwendung der E-Bike-Scooter entstehen. Der Verwender/Anwender anerkennt, dass Schäden aufgrund von mechanischen oder zeitlichen Abnutzungen, Witterungseinflüssen bzw. von Überbeanspruchung, Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit entstehen können und dass der Verwender/Anwender selber für die Instandhaltung verantwortlich ist und wird daher keine Ansprüche aus diesem Umstand gegen aXbo erheben. Dies gilt auch für einen übermäßigen Betrieb innerhalb der Gewährleistungs/Garantiezeit. 

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit | Leistung
E-Bike-Scooter dürfen gemäß der gesetzlichen Regelung in Österreich (Stand: 20.2.2017) mit einer Motorleistung von bis zu 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit (geregelt) von 25 km/h als Fahrräder benutzt werden. 

Das Entfernen der Regelung der Höchstgeschwindigkeit, das Erhöhen des vorgegebenen Reifendrucks des hinteren Rades, der Einbau eines Potentiometers zum indirekten, analogen Regeln der Endgeschwindigkeit oder der Einbau eines stärkeren Motors erfolgt auf eigenes Risiko. Sofern die Geschwindigkeits-Regelung entfernt und/oder ein Potentiometer und/oder ein stärkerer Motor eingebaut und/oder der Reifendruck des hinteren Rades erhöht wird, ist ein Fahren auf öffentlichen Straßen, Fahrradwegen sowie Begegnungszonen nicht mehr erlaubt. Ein Fahren auf öffentlichen Straßen erfordert dann eine Typisierung sowie Versicherung und Anmeldung des Fahrzeuges. Der Verwender/Anwender anerkennt, dass die Entfernung der Regelung der Höchstgeschwindigkeit und/oder der Einbau eines Potentiometers und/oder der Einbau eines stärkeren Motors und/oder die Erhöhung des Reifendrucks des hinteren Rades die Geschwindigkeit erhöht und wird daher keine Ansprüche aus dem Umstand, dass diese Veränderungen nicht mehr gesetzeskonform sind, gegen aXbo erheben. Ferner erlischt damit jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Tachometer der E-Bike-Scooter nicht geeicht sind, sprich dass die angezeigten Geschwindigkeiten nicht exakt den reellen Geschwindigkeiten entsprechen. Es kann sein, dass exakt die höchste erlaubte Geschwindigkeit angezeigt wird, es kann aber auch sein, dass z.B. eine geringere oder eine höhere Geschwindigkeit angezeigt wird.  

Ein Verwenden von anderen Batterien, Kontrollern, sonstigen Komponenten, größeren Reifen oder ein höherer Reifendruck des hinteren Rades als vorgegeben kann zu einer Veränderung der Höchstgeschwindigkeit führen. Sollten andere Batterien, Kontroller, sonstige Komponenten, größere Reifen verwendet oder der Reifendruck des hinteren Rades erhöht werden, so ist der Verwender/Anwender selber dafür verantwortlich, das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu überprüfen (z.B. mittels GPS-Gerät oder Mobile-App) und entsprechend zu regeln (z.B. mit einem Potentiometer). Der Verwender/Anwender anerkennt, dass die Verwendung anderer Batterien, Kontroller, sonstiger Komponenten, größerer Reifen und eines höheren Reifendrucks des hinteren Rades die Geschwindigkeit erhöhen kann und wird daher keine Ansprüche aus dem Umstand, dass diese Veränderungen nicht mehr gesetzeskonform sind, gegen aXbo erheben. Ferner erlischt damit jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch.

Für den Fall, dass ein Teil kaputt geht, der für die Geschwindigkeits-Limitierung zuständig ist (Kontroller, Stecker), darf der Verwender/Anwender den E-Bike-Scooter nicht mehr auf öffentlichen Straßen, Fahrradwegen sowie Begegnungszonen verwenden. Eine höhere Geschwindigkeit wäre beispielsweise am Tacho zu erkennen. 

Akkus | Laden
Bei unseren Produkten handelt es sich um Elektro-Scooter, deren Akku-Blei-Versionen seitens des Kontrollers keine selbstständige Abschaltung aufweisen. Jeder Blei-Akku hat eine kritische Spannung, die nicht unterschritten werden darf. Bei unseren Blei-Akkus handelt es sich um ein 48V-System, dessen kritische Spannung bei 43.2V liegt. Dieser Wert darf nicht unterschritten werden (auch nicht beim Beschleunigen oder bei Steigungen), da es sonst zu irreparablen Schäden kommen kann (Sulfatieren), was die Kapazität der Akkus schmälert. Die Anzahl der Volt (inkl. 1 Nachkommastelle) kann am Tachometer abgelesen werden. Sparsam fährt man, indem der Volt-Wert beim Beschleunigen nicht mehr als um 2 Punkte sinkt ggü. jenem Wert beim Stehen (also z.B. 50V beim Stehen > 48V beim Beschleunigen). Die Akkus aller unserer Modelle müssen je nach Fahrleistung entsprechend nachgeladen werden. Das Laden an sich stellt einen elektrochemischen Prozess dar, bei dem es in Ausnahmefällen bei defekten Ladegeräten und/oder Akkus dazu kommen kann, dass Feuer ausbricht (gemäß unserem Wissensstand kann dies jedoch nur bei Lithium-Akkus passieren, nicht bei Blei-Akkus). Demgemäß sollte das Laden nicht unbeaufsichtigt erfolgen. Um einen größeren Schaden abzuwenden, schafft hier z.B. ein Rauchmelder in jenem Raum, in dem das Laden stattfindet (Wohnung/Garage) Abhilfe. Räume, in denen Akkus geladen werden, sollten stets mit Frischluft versorgt werden, da es zu einem Gasen der Akkus kommen kann. In Räumen, in denen die Akkus geladen werden, sollte es kein offenes Feuer geben. Der Verwender/Anwender wird keine Ansprüche aus dem Umstand, dass Akkus unbeaufsichtigt geladen worden sind, gegen aXbo erheben. Bei Schäden an Ladegeräten und/oder Akkus aufgrund von selber durchgeführten Veränderungen erlischt jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch. 

Die Akkus dürfen ausschließlich mittels der mitgelieferten Ladegeräte und Kabel geladen werden. Keinesfalls dürfen Akkus direkt an ein Stromnetz zum Laden angeschlossen werden. Dabei würde man den Akkus irreparable Schäden zufügen und vielleicht sogar einen Brand, mit Sicherheit aber einen Kurzschluss, verursachen. Auch für den Fall, dass ein Kabel von einem anderen Gerät in einen der Stecker/Buchsen des Akku/Lade-Systems passen würde, dürfen diese niemals angesteckt werden. Klären Sie darüber auch alle weiteren Personen auf, die ggf. mit den Akkus hantieren könn(t)en - also z.B. alle Familien-Mitglieder oder Büro-Kollegen.  

Wenn Akkus ihre Form verändern bzw. sich "ausbeulen", sollten diese nicht mehr geladen/verwendet werden. Sollte ein Akku einen Sturz erlitten haben, so muss dieser eigens überprüft werden. Dies kann zum Teil durch Beobachtung der entstehenden Wärme beim Laden selber durchgeführt werden, besser aber von einer Autowerkstätte - die haben spezielle Akku-Test-Geräte. Der Verwender/Anwender wird keine Ansprüche aus dem Umstand, dass Akkus einem unsachgemäßen, mechanischen Einfluss ausgesetzt worden sind, gegen aXbo erheben. Bei Schäden an Akkus aufgrund von wie auch immer gearteten mechanischen Einflüssen erlischt jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch. 

Ladegeräte dürfen nicht unter freiem Himmel oder sonstigen an Orten verwendet werden, wo mit Wasser hantiert wird, da Feuchtigkeit in das Ladegerät eintreten und dies einen Schaden/Kurzschluss verursachen könnte. Um den Akku / die Akkus zu laden, ist zuerst das Ladekabel im Akku / in den Akkus anzustecken und das Ladegerät erst dann an die Steckdose. Beim Abstecken ist zuerst das Kabel von der Steckdose abzustecken und erst dann vom Akku / von den Akkus. Die Akkus dürfen während des Ladens nicht verwendet werden. Sobald das Netzkabel an die Steckdose angeschlossen ist, erscheint am Ladegerät ein rotes Licht. Während dem Laden erscheint ein 2. rotes Licht. Sobald die Akkus vollständig geladen sind, erscheint ein grünes Licht am Ladegerät. 

Private Nutzung / Gewerbliche Nutzung
E-Bike-Scooter von Urbane Heroes sind für eine haushaltsübliche Verwendung konzipiert (Fahrten zur Arbeit, Einkäufe, div. Erledigungen, usw.). Im Falle einer gewerblichen Nutzung, bei der naturgemäß ein rauer Fahrbetrieb vorherrscht (stundenlanges Fahren, Betrieb bei jeglichen Widrigkeiten, Fahren bei jeder Wetterlage, Nutzung durch Dritte, Nutzung durch ungeschultes Personal), muss auch davon ausgegangen werden, dass u.U. mit erhöhten Servicekosten zu rechnen ist. Generell ist bei unsachgemäßer Verwendung mit erhöhten Servicekosten zu rechnen.

Wir weisen also dezidiert darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung, v.a. wenn Drittpersonen der E-Bike-Scooter zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, sich erfahrungsgemäß sowohl mechanische als auch elektrische Komponenten massiv schneller abnutzen, wodurch entsprechend kürzere Service-Intervalle und damit höhere laufende Servicekosten entstehen können. Insbesondere weisen wir darauf hin, die Erfahrung gemacht zu haben, dass Drittpersonen bei weitem nicht so sehr auf ihnen überlassene Fahrzeuge aufpassen als wenn ihnen die Fahrzeuge selbst gehören würden. Ferner haben wir festgestellt, dass u.a. kulturbedingt nicht alle Menschen den Wert eines Fahrzeuges gleich hoch ansehen wie Menschen aus unseren Breiten dies tun, und dementsprechend nicht so vorsichtig/nicht sachgemäß damit umgehen. Die schlechtesten Erfahrungen wurden bereits gemacht, wenn mehrere Personen, von denen keiner der Eigentümer des Fahrzeuges ist, abwechselnd das Fahrzeug gewerblich nutzen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass in anderen Ländern andere Fahrweisen als bei uns üblich sind.

So sind Menschen aus einigen asiatischen Ländern z.B. extrem gute Fahrer, die v.a. die Fahrdynamik extrem gut einschätzen können und z.B. auch außerordentlich gut und v.a. schnell auf andere Verkehrsteilnehmer zu reagieren im Stande sind. Dies hat mir der Art und Weise zu tun, wie in anderen  Ländern gefahren wird – tlw. auch vollkommen anderen gesetzlichen Straßenverkehrsregelungen schuldend. Damit einhergehend passiert es jedoch auch, dass Fahrzeuge wie unsere E-Bike-Scooter ebenso in Österreich derartig „dynamisch“ bewegt und dadurch viel schneller abgenutzt werden als dies bei einer nicht derart gewerblichen, sprich bei einer vollkommen sachgemäßen Verwendung der Fall sein würde.

Hinzu kommt, dass man bei der Verwendung dieser Elektro-Roller in Österreich als Fahrrad auf mögliche Fahrbahn-Übergänge treffen kann, denen man mit einem normalen „Moped“ z.B. gar nicht ausgesetzt ist (Gehsteigkanten/Randsteine). Derartige „Hindernisse“ beispielsweise sind sachgemäß ausschließlich schiebend/manuell anhebend zu überqueren.

Gesetzesänderungen
Der Verwender/Anwender ist selber dafür verantwortlich, sich über etwaige Gesetzesänderungen zu informieren. Sollten sich durch den Betrieb eines E-Bike-Scooters auf öffentlichen Straßen/Wegen aufgrund von sich veränderten gesetzlichen Randbedingungen Gesetzesübertretungen ergeben, so wird er keine Ansprüche aus diesem Umstand gegen aXbo erheben. 

Nationaler Geltungsbereich
Wir weisen hiermit dezidiert darauf hin, dass sowohl die Nachbarstaaten von Österreich als auch alle anderen Länder unterschiedliche gesetzlichen Regelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge haben und somit das Benutzen von öffentlichen Straßen/Wegen in anderen Ländern mit einem für Österreich maßgeschneiderten E-Bike-Scooter eine Gesetzesüberschreitung darstellt. Fahren Sie deshalb mit für Österreich maßgeschneiderten E-Bike-Scootern nur auf Österreichischen Straßen/Wegen, welche für Fahrräder vorgesehen sind. 

Spezialfunktionen
Die Spezial-Funktion, dass bei Betätigung der Hinterradbremse dennoch der Motor angesteuert werden kann um gefährliche Situationen zu vermeiden, bei denen ein Ansprechen des Motors trotz leichtem Bremsen erwartet wird, birgt eine theoretische Gefahr, nämlich dass bei einem beabsichtigten, längeren, gleichzeitigen Bremsen und einer Drehgriff-Betätigung die Möglichkeit besteht, dass Wicklungen im Motor durchbrennen. Sollte dies passieren, so wird der Verwender/Anwender keine Ansprüche aus diesem Umstand gegen aXbo erheben.  

Bedienungsanleitung
Die Beachtung von jeglichen Punkten in der Bedienungsanleitung ist Teil der Nutzungsbedingungen. Ebenso die Akku-Gebrauchsanleitung und etwaige Montageanleitungen.

Sonstiges
Wir behalten uns das Recht vor, von Zeit zu Zeit, in unserem alleinigen Ermessen diese Nutzungsbestimmungen zu ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Nutzungsbestimmungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen um das Ausmaß der Veränderungen zu verstehen. Ihre fortgesetzte Nutzung der Produkte / Software / Anwendung stellt die uneingeschränkte Zustimmung zu den geänderten und aktualisierten Nutzungsbedingungen dar. 

Die mit der Bedienungsanleitung mitgegebenen Nutzungsbedingungen (A4, 2-seitig) umfassen einen Auszug der wichtigsten Punkte, erheben jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Nutzungsbedingungen gültig seit 2.2.2017. Zuletzt geändert und aktualisiert am 1.3.2021